Gebrauchtwaffen
Fair bewertet.
Sauber abgewickelt.
Wir kaufen Gebrauchtwaffen aller Kategorien an — alt wie neu, einzeln oder als Sammlung — und wickeln Ihren Privatverkauf rechtssicher über unser Waffengewerbe ab.
Verkaufen — auf Ihre Art
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Bringen Sie Ihre Waffe vorbei. Unsere Büchsenmacher begutachten sie und machen Ihnen ein faires Angebot — Sofort-Auszahlung oder Anrechnung auf Ihren nächsten Kauf.
Ankauf anfragen →Privatverkauf abwickeln
Sie haben privat einen Käufer? Seit der Novelle 2026 läuft die Übergabe über einen Waffenhändler. Wir prüfen, registrieren im ZWR und übergeben rechtssicher — Vertrag inklusive.
So funktioniert's →Wir kennen den Wert.
Ob moderne Faustfeuerwaffe, Präzisionsgewehr, Sammlerstück oder Erbwaffe — wir bewerten Ihre Waffe sachkundig und transparent. Die Begutachtung übernehmen unsere graduierten Waffentechniker und Büchsenmachermeister.
So läuft Ihr Privatverkauf jetzt
Seit der Waffengesetz-Novelle dürfen Waffen nicht mehr direkt von privat zu privat übergeben werden. Die Kaufvereinbarung treffen Sie selbst — die gesetzlich vorgeschriebene Übergabe läuft über einen Waffenhändler. Genau das übernehmen wir.
Vertrag fehlt noch? Jetzt ausfüllen & herunterladen →
Vertrag erstellen & herunterladen
Die vollständige Vorlage — wie im Geschäft. Felder ausfüllen, die Vorschau aktualisiert sich live, dann als PDF herunterladen oder ausdrucken und zum Termin mitbringen. Über „Erstwaffe in Kategorie“ stellen Sie die 4-Wochen-Wartefrist ein: Wer bereits eine Waffe der Kategorie besitzt, wartet nicht. Leere Felder bleiben als Linie zum handschriftlichen Ausfüllen.
Die gesetzlich vorgeschriebene Übergabe und ZWR-Registrierung erfolgt über Austria Arms als konzessionierten Waffenfachhändler. Diese Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung.
Hinweis — Wartefrist (Ersterwerb)
- Beim erstmaligen Erwerb einer Schusswaffe der jeweiligen Kategorie gilt eine Wartefrist von 4 Wochen.
- Die Waffe darf erst nach Ablauf der Frist überlassen werden.
- Während der Wartefrist muss die Waffe beim Händler gelagert werden.
Waffe
Verkäufer
Käufer
Übergabe
Hinweis: Diese Vertragsvorlage dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die geltende Fassung des Waffengesetzes. Im Zweifel wenden Sie sich an uns oder die zuständige Waffenbehörde.
Geprüfte Gebrauchtwaffen im Bestand
Vom Sammlerstück bis zur modernen Faustfeuerwaffe — unser aktueller Bestand wartet im Shop.
Gebrauchtwaffen ansehen →Bringen Sie sie vorbei.
Ankauf, Schätzung oder Privatverkauf — vereinbaren Sie einen Termin in Deutsch-Wagram oder rufen Sie uns an.
